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Nothilfefonds des Kulturgesichter0761 e.V. für solo-selbstständige Künstler:innen und Kulturschaffende

szenik Von szenik
15 Dezember 2021
in Kurz & knackig, Magazin
Nothilfefonds des Kulturgesichter0761 e.V. für solo-selbstständige Künstler:innen und Kulturschaffende
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Als antragsberechtigt gelten soloselbstständige Kultur- und Kunstschaffende aus allen Bereichen der Kultur- und Kunstarbeit, egal, ob Techniker:in, Künstler:in, Eventagentur-Inhaber:in, Grafiker:in, Tänzer:in, Schauspieler:in, Veranstalter:in, Plakatierer:in, Stagehand, DJ:ane, Konzertfotograf:in usw. seid. 

Pressemitteilung

In Zeiten, in denen Kulturschaffende zum Wohle der Allgemeinheit und aller Bürger:innen weiterhin darauf verzichten müssen, ihrem Beruf oder ihrer Berufung in vollem Umfang wie vor der Corona-Pandemie nachzukommen, setzen wir auf die Unterstützung aller, um insbesondere und vorrangig soloselbstständigen  Kulturschaffende in Not zu unterstützen.

Mittels Spenden und Unterstützungszahlungen von Bürger:innen, kulturinteressierten Menschen und kulturaffinen Unternehmen möchte Kulturgesichter0761 e.V. den Kulturschaffenden in diesen weiterhin schwierigen Zeiten der mittlerweile 4. Coronawelle möglichst schnell und niederschwellig mit unterstützenden Direktzahlungen helfen.

Vorbild für den Nothilfefonds der Kulturgesichter0761 sind die Kolleg:innen der Stuttgarter Künstlersoforthilfe, deren Worten Kulturgesichter0761 uneingeschränkt folgen will:

„Künstlerische und kulturelle Arbeit wurde – vor allem von Freischaffenden – auch schon vor der Pandemie viel zu oft unter schwierigen oder gar prekären Bedingungen geleistet. Kulturarbeit, gerade auch in der kleinen Form, ist unersetzlich für eine humane, demokratische Lebensweise. Unverzichtbar aufgrund ihres kritischen, aufklärerischen Blicks auf die herrschenden Verhältnisse – und der emotionalen Kraft gemeinsamer Live-Erlebnisse. Es geht auch darum, die Freiheiten eines internationalen, antirassistischen Miteinanders gegen die Feinde der Demokratie zu verteidigen und GEMEINSAM etwas zu TUN.“

Wer ist antragsberechtigt:

Als antragsberechtigt gelten soloselbstständige Kultur- und Kunstschaffende aus allen Bereichen der Kultur- und Kunstarbeit, egal, ob Techniker:in, Künstler:in, Eventagentur-Inhaber:in, Grafiker:in, Tänzer:in, Schauspieler:in, Veranstalter:in, Plakatierer:in, Stagehand, DJ:ane, Konzertfotograf:in usw. seid. Wichtig ist, ihr müsst soloselbstständig sein, ein Gewerbe angemeldet und diese Tätigkeit mit. mind. 50%  eurer Arbeitszeit hauptberuflich ausführen.

Die Unterstützung geht zunächst nur an Kulturschaffende aus dem Stadtkreis Freiburg. Soloselbstständige Kulturschaffende aus den umliegenden Landkreisen erhalten zeitnah über die Presse und Newsletter ein Feedback, wenn wir auch hier Gelder ausbezahlen können.

Fragen & Infos bitte an:    nothilfefonds@kulturgesichter0761.de

Weitere Informationen

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