Das Bureau du Théâtre et de la Danse fördert deutsche Veranstalter, die französische Gastspiele organisieren. Für Gastspiele zum ersten Quartal 2022, kann das Formular bis zum 30.10.21 eingereicht werden.
Rahmen der Gastspielförderung
Das Bureau du Théâtre et de la Danse hat sich gewünscht klarer verständliche Kriterien für seine Gastspielförderung zu definieren. Außerdem ist es uns wichtig, dass Veranstalter:innen das ganze Jahr über Anträge stellen können und, dass wir dem entsprechend unser Budget einteilen können. Dies führt zu folgender Klarstellung in 2 Punkten:
Förderkriterien
Bevorzugt werden Projekte, die strukturierend für den deutsch-französischen Austausch wirken, indem Sie z.B.:
– Im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen (einzelne Aufführungen von Künstler:innen werden nicht bevorzugt);
– Künstler:innen aus Frankreich einladen, die noch nicht so oft in Deutschland zu sehen waren (Premieren von Stücken oder deutsche Erstaufführungen von Künstler:innen werden besonders bevorzugt).
Abgabefrist
Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Dafür gibt es 3 Abgabefristen (30. Oktober, 28. Februar und 30. Juni), was uns die jährliche gesamt Einteilung der Förderungen erleichtert. Antworten werden spätestens eine Woche nach Ablauf dieser Fristen gegeben.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an :
Capucine Valois,
Kulturbeauftragte,
Tel. 030 590 03 92 48,
capucine.valois@institutfrancais.de
Foto: P = Ui – ESNAM © ESNAM